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Information zur staatlichen Prüfung
 
Diese Prüfung ist freiwillig. Sie kann zusätzlich
zu unserer Abschlussprüfung abgelegt werden.                               
Gültig ab November´07

 

Sie haben die Möglichkeit, nach Abschluss unserer Ausbildung, die
Prüfung zur „Kosmetikerin, staatl. geprüft“ abzulegen. Eine zusätz-
liche Qualifikation, die Sie als sehr gut ausgebildete Fachkraft aus-
weist.

Nach schulrechtlichen Bestimmungen der Regierung Mittelfranken infor-
mieren wir Sie über den Ablauf der Prüfung: Kosmetikerin, staatl. geprüft


Ablauf:
Die Prüfung wird im Bundesland Hessen durchgeführt.
Nach dem letzten Ausbildungstag an unserer Schule,
muss die Schülerin, 6 Monate vor Ablegen der staatlichen Prüfung,
bei der Wiesbadener Kosmetikfachschule angemeldet sein.
Es gelten die Prüfungsrichtlinen der Hessischen Prüfungsordnung
für Kosmetikschulen. Die staatliche Abschlussprüfung wird an
der Wiesbadener Kosmetikschule durchgeführt.

 

Gebühren (gilt  nur bei  Ablegen dieser Prüfung)
Die Prüfungsgebühr beträgt 950,- Euro
Die Berufsfachschule für Kosmetik S. Gutsche gewährt
einen Zuschuss von 10% + 5 Euro

Somit beträgt die Prüfungsgebühr 850,- Euro,
zahlbar auf vorab auf das Konto der Berufsfachschule.
Es besteht die Möglichkeit einer 10-monatlichen
Teilzahlung ab Dezember von 85 Euro. Die Zahlungen
erfolgen an die Kosmetikfachschule Gutsche, die sich verpflichtet,
ordnungsgemäß mit der Wiesbadener Berufsfachschule für Kosmetik abzurechnen.

 

Die Gebühr beinhaltet:
Lehrmittel zur Prüfung, verschiedene Arbeitsmaterialien,
Vorstellung zur Prüfung, staatliche Prüfungsgebühr,
die Kosten für den Eignungstest (100 Euro), sowie vier
Vorbereitungswochenenden. (die Teilnahme daran ist freiwillig).
Bei Nichtbestehen der Aufnahmeprüfung werden 100 Euro einbehalten,
bereits mehr gezahlte Beträge werden der Schülerin zurücküberwiesen.
Die Eignungsprüfung und die Vorbereitungswochenenden finden ab 8 T
eilnehmer in den Schulraümen der Berufsfachschule für Kosmetik
in Nürnberg statt. Die Abschlussprüfung findet in Wiesbaden statt.
 
Prüfungen
Die Vornoten zur Prüfung ergeben sich aus den Leistungsnachweisen
der besuchten Kosmetikfachschule. Zum Abschluss erhält die
Schülerin ein Zeugnis und eine Urkunde.


Es  darf der Titel: Kosmetikerin, staatlich geprüft geführt werden.